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Familienbuch Euregio

Ausgewählte Familien und Personen

Quellenangaben


Wilhelm Wantzon

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

2Eintrag aus dem Sterbebuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Sterbebuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.


Gertrud Wantzon

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.


Christian Wantzon

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

2Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.


Catharina Wantzon

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.


Bernard Wantzon

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.


Anna Hambach

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.


Peter Wantzon

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.


Matthias Cronen

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

2Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.


Christina Wantzon

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

2Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.


Philibert Nolde

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

2Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.


Gudula Wantzon

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

2Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.


Reinhard Rath

1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.

Die häufigsten Dispense waren:

DvA = Dispens von Aufgebot

Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste.

DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft

Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute.

Grade der Blutsverwandtschaft

1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert

2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen

3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen

4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden.

DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft

Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt!

DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft

Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten

Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.

2Kölner Generalvikariatsprotokolle.


Helene Lamberts

1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.

Die häufigsten Dispense waren:

DvA = Dispens von Aufgebot

Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste.

DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft

Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute.

Grade der Blutsverwandtschaft

1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert

2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen

3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen

4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden.

DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft

Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt!

DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft

Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten

Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.

2Kölner Generalvikariatsprotokolle.


Gottfried Rath

1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.

Die häufigsten Dispense waren:

DvA = Dispens von Aufgebot

Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste.

DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft

Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute.

Grade der Blutsverwandtschaft

1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert

2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen

3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen

4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden.

DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft

Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt!

DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft

Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten

Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.


Elisabeth Rath

1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.

Die häufigsten Dispense waren:

DvA = Dispens von Aufgebot

Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste.

DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft

Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute.

Grade der Blutsverwandtschaft

1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert

2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen

3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen

4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden.

DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft

Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt!

DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft

Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten

Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.


Maria Rath

1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.

Die häufigsten Dispense waren:

DvA = Dispens von Aufgebot

Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste.

DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft

Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute.

Grade der Blutsverwandtschaft

1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert

2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen

3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen

4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden.

DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft

Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt!

DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft

Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten

Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.


Noelgen Rath

1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.

Die häufigsten Dispense waren:

DvA = Dispens von Aufgebot

Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste.

DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft

Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute.

Grade der Blutsverwandtschaft

1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert

2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen

3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen

4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden.

DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft

Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt!

DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft

Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten

Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.


Bernard Wantzen

1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.

2CDs des Patrimonium Transcriptum Verlags GmbH.
Der Verlag widmet sich der Veröffentlichung auf CD von digitalisierten Archivalia.

Vol. 77 Würselen St. Sebastian rk (T 1713-1794) (52146 Würselen)

Vol. 78 Würselen St. Seb. (1708-1805) u. Vorweiden ev.-ref.

http://www.patrimonium-transcriptum.org.

3Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.


Elisabetha Wantzen

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.


Peter Sievenich

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

2Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

3Eintrag aus dem Heiratsbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Heiratsbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen. siehe auch [Verlobungsbuch].


Catharina Wantzen

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

2Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.

3CDs des Patrimonium Transcriptum Verlags GmbH.
Der Verlag widmet sich der Veröffentlichung auf CD von digitalisierten Archivalia.

Vol. 77 Würselen St. Sebastian rk (T 1713-1794) (52146 Würselen)

Vol. 78 Würselen St. Seb. (1708-1805) u. Vorweiden ev.-ref.

http://www.patrimonium-transcriptum.org.

4Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

5Eintrag aus dem Heiratsbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Heiratsbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen. siehe auch [Verlobungsbuch].


Johanna Catharina Sievenich

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

2Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.


Maria Agnes Sievenich

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

2Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.


Johann Wilhelm Sievenich

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

2Eintrag aus dem Sterbebuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Sterbebuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.


Franz Sievenich

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

2Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.


Johann Heinrich Sievenich

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

2Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.


Maria Agnes Sievenich

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

2Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.


Franz Philibert Sievenich

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

2Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.


Christoph Wilhelm Sievenich

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.


Johannes Koch

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

2Kölner Generalvikariatsprotokolle.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.

Die häufigsten Dispense waren:

DvA = Dispens von Aufgebot

Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste.

DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft

Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute.

Grade der Blutsverwandtschaft

1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert

2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen

3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen

4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden.

DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft

Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt!

DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft

Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten

Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.


Catharina Wantzen

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

2Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.

3CDs des Patrimonium Transcriptum Verlags GmbH.
Der Verlag widmet sich der Veröffentlichung auf CD von digitalisierten Archivalia.

Vol. 77 Würselen St. Sebastian rk (T 1713-1794) (52146 Würselen)

Vol. 78 Würselen St. Seb. (1708-1805) u. Vorweiden ev.-ref.

http://www.patrimonium-transcriptum.org.

4Eintrag aus dem Sterbebuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Sterbebuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.

5Kölner Generalvikariatsprotokolle.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.

Die häufigsten Dispense waren:

DvA = Dispens von Aufgebot

Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste.

DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft

Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute.

Grade der Blutsverwandtschaft

1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert

2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen

3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen

4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden.

DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft

Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt!

DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft

Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten

Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.


Philibert Koch

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

2Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.


Cornelius Koch

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.


Peter Koch

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.


Christian Koch

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.


Maria Agnes Koch

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

2Kölner Generalvikariatsprotokolle.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.

Die häufigsten Dispense waren:

DvA = Dispens von Aufgebot

Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste.

DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft

Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute.

Grade der Blutsverwandtschaft

1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert

2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen

3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen

4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden.

DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft

Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt!

DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft

Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten

Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.


Johann Peter Koch

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

2Kölner Generalvikariatsprotokolle.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.

Die häufigsten Dispense waren:

DvA = Dispens von Aufgebot

Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste.

DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft

Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute.

Grade der Blutsverwandtschaft

1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert

2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen

3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen

4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden.

DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft

Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt!

DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft

Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten

Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.


Johann Ignaz Koch

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

2Kölner Generalvikariatsprotokolle.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.

Die häufigsten Dispense waren:

DvA = Dispens von Aufgebot

Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste.

DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft

Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute.

Grade der Blutsverwandtschaft

1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert

2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen

3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen

4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden.

DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft

Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt!

DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft

Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten

Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.


Johanna Catharina Koch

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.


Johann Heinrich Koch

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.


Maria Johanna Koch

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.


NN. Graff

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

2Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.


Agnes Maria Wantzen

1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.

2Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

3Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

4Eintrag aus dem Taufbuch.


Christian Wantzen

1Ahnenforschung von Renate Becker-Barbrock geb. Lüth auf Rügen.

2Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.


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