1Eintrag aus dem Heiratsbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Heiratsbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen. siehe auch [Verlobungsbuch].
1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.2Heiratsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.3Heiratsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.2Heiratsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.3Heiratsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Eintrag aus dem Heiratsbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Heiratsbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen. siehe auch [Verlobungsbuch].
1Eintrag aus dem Taufbuch.
Hinter der Kennung sind der Ort bzw. die Pfarrkirche, an der das Taufbuch geführt wurde, und das Jahr des Eintrags vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.2Heiratsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Kölner Generalvikariatsprotokolle.
Die häufigsten Dispense waren: DvA = Dispens von Aufgebot Dispens brauchte man, wenn man weniger als 3 Aufgebote haben wollte, weil man es eilig hatte zu heiraten, das kann die verschiedensten Gründe haben, dieser Dispens ist der häufigste. DvBl = Dispens von der Blutsverwandtschaft Das zweithäufigste Ehehindernis war die blutsverwandtschaft der Brautleute. Grade der Blutsverwandtschaft 1. Grad: Bruder und Schwester; wurde niemals dispensiert 2. Grad: Vetter und Cousine, bis zum gemeinsamen Großelternpaar liegen 2 Generationen 3. Grad: Vetter und Cousine 2. Grades; bis zum gemeinsamen Urgroßelternpaar liegen 3 Generationen 4. Grad: Vetter und Cousine 3. Grades; bis zum gemeinsamen Ururgroßelternpaar liegen 4 Generationen, ab hier mußte um Dispens ersucht werden. DvSchw = Dispens von der Schwägerschaft Diese besteht zwischen einem verwitweten Eheteil und den Blutsverwandten des verstorbenen Eheteils. Die Grade der Schwägerschaft werden gerechnet nach den Graden der Blutsverwandschaft, die zwischen dem verstorbenen Eheteil und dem für eine neue Ehe in Aussicht genommenen Partner bestand. NB. Das Konzil von Trient (1563) hatte dieses Hindernis auf den 1. und 2. Grad beschränkt; aber mehr als 100 Jahre später wird immer noch nach DvSchw. 3. und 4. Grades nachgesucht und auch vom Kölner GV gewährt! DgVerw = Dispens von der geistlichen Verwandtschaft Dieser Dispens war notwendig wenn die Verlobten in einer Patenbeziehung zueinander standen, dies betraf auch die Eltern und Geschwister des Täuflings bzw. Taufpaten Es gibt noch einige weitere Dispense, die alle in den Vorworten der 11 Bände nachgelesen werden können.
In den Kölner Generalvikariatsprotokollen sind seit dem Ende des 17. Jahrhunderts die Amtshandlungen des Generalvikars mit Datum, Inhalt und Adressaten genau notiert. Zu den regelmäßigen Eintragungen gehören Dispense (Befreiungen) von vorliegenden Ehehindernissen und Eintragungen zu geistlichen Stiftungen, i.d.R. für Familienangehörige. Da hier Daten zu Heiraten, Ehepaaren und Familien festgehalten sind, sind diese Protokolle für den Ahnenforscher eine wertvolle personengeschichtliche Quelle. Bereits 1970 hat die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde damit begonnen, die wesentlichen Inhalte dieser Quelle in leicht auswertbaren Büchern zu veröffentlichen. Bis heute (2004) sind 11 Bände erschienen, dabei umfaßt der Band 1 den Zeitraum 1675 bis 1700 der Band 11 den Zeitraum von 1781 bis 1785. Die Bearbeitung wird laufend fortgesetzt.
1Geburtsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1Geburtsurkunde vom Standesamt bzw. der Bürgermeisterei.
Hinter der Kennung sind der Ort und ggf. die Registernummer und das Jahr vermerkt, soweit die Angaben nicht aus dem Kontext hervorgehen.
1PeterSmeets.
Familienunterlagen zu Familie Smeets. Seit Herbst 2007 trägt Peter Smeets Informationen und Unterlagen zu den Familien seiner Vorfahren zusammen. Die Familien seiner Großeltern sind Smeets mit dem Ursprung in Schaesberg, Pütz aus Würselen, Servais aus Aachen und Sieben aus Schleiden bei Aldenhoven. Viele Ausgangsinformationen dazu stammen aus den privaten Aufzeichnungen und Überlieferungen der Familie.
1PeterSmeets.
Familienunterlagen zu Familie Smeets. Seit Herbst 2007 trägt Peter Smeets Informationen und Unterlagen zu den Familien seiner Vorfahren zusammen. Die Familien seiner Großeltern sind Smeets mit dem Ursprung in Schaesberg, Pütz aus Würselen, Servais aus Aachen und Sieben aus Schleiden bei Aldenhoven. Viele Ausgangsinformationen dazu stammen aus den privaten Aufzeichnungen und Überlieferungen der Familie.
1Totenzettel.
Totenzettel der betroffenen Person oder wie hinter der Kennung angegeben. Die Totenzettel sind in der Dokumentensammlung abgebildet.2Totenzettel.
1Totenzettel.
Totenzettel der betroffenen Person oder wie hinter der Kennung angegeben. Die Totenzettel sind in der Dokumentensammlung abgebildet.2Totenzettel.
1Totenzettel.
Totenzettel der betroffenen Person oder wie hinter der Kennung angegeben. Die Totenzettel sind in der Dokumentensammlung abgebildet.
1Totenzettel.
Totenzettel der betroffenen Person oder wie hinter der Kennung angegeben. Die Totenzettel sind in der Dokumentensammlung abgebildet.